Pfarreiengemeinschaft Hörnerdörfer
Hochzeit
Die Planung und Vorbereitung der Hochzeit ist in der Regel eine umfangreiche Angelegenheit.
Diese Seite will Ihnen Orientierung geben, was von kirchlicher Seite zu beachten ist:
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Um einen ersten kurzen Überblick zu erhalten, was "Ehe" im katholischen Glauben bedeutet, gehen Sie bitte auf die Seite "Glaubensinfo" und "Sakramente". Im persönlichen Gespräch mit dem Priester wird manches natürlich noch vertieft.
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Bevor Sie den Hochzeitstermin mit der Gastwirtschaft, Musikgruppen usw. endgültig festmachen, sollte im Pfarrbüro geklärt werden, ob zum gewünschten Termin die Kirche noch frei ist und einer der Priester die Hochzeit halten kann. Auch die Kosten für die kirchliche Feier können Sie hier erfragen.
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Eine unsererKirchenmusiker kann auf Wunsch beim Gottesdienst Ihrer Hochzeit spielen. Nach Absprache können auch Musiker aus Ihrem Bekanntenkreis die musikalische Begleitung übernehmen.
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Sinnvoll ist es, sich nach Ehevorbereitungskursen zu erkundigen und sich dafür Zeit zu nehmen. Sie werden von der "Ehe- und Familienseelsorge" der Regio oder von anderen kirchlichen Einrichtungen angeboten. Termine dazu können Sie im Pfarrbüro erfahren.
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Drei bis vier Monate vor dem Hochzeitstermin wird der Priester mit Ihnen das erste Gespräch führen. Dies findet in der Regel im Pfarrhaus statt. Dabei wird ein Protokoll ausgefüllt, mit dem geklärt werden soll, ob das Sakrament der Ehe gültig zustande kommen kann. Bitte den Termin für das Traugespräch mit dem Pfarrbüro abstimmen.
Falls Sie kirchlich schon gültig verheiratet sind und der Ehepartner noch lebt, ist keine Wiederheirat möglich. Im Falle von früherer nichtkirchlicher Heirat, Kirchenaustritt von einem der Partner, Kinder aus früheren Beziehungen, Religionsverschiedenheit, gewünschter Trauung im Ausland etc. müssen verschiedene Dinge geklärt sowie Genehmigungen eingeholt werden, so dass man eine längere Vorlaufzeit benötigt.
Zu diesem Gespräch müssen Sie mitbringen: Einen neu ausgestellten Taufschein. Eine Kopie aus dem Stammbuch reicht nicht. Er weist nach, dass Sie bisher kirchlich unverheiratet sind. Sie erhalten den Taufschein im Pfarramt der Pfarrei, in der Sie getauft worden sind, er darf nicht älter sein als sechs Monate. Den Nachweis der Ziviltrauung . Bitte diesen Nachweis bei der kirchlichen Trauung mitbringen. Bei einer Hochzeit im Ausland (z.B. Österreich) ist der Nachweis einer Ziviltrauung nicht notwendig. -
Empfangen Sie vor der Hochzeitsfeier auch das Sakrament der Beichte, um vor Gott unbeschwert den neuen Lebensabschnitt beginnen zu können.
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Etwa einen Monat vor der Hochzeitsfeier erfolgt das zweite Gespräch. Dabei geht es hauptsächlich um den Ablauf des Hochzeitsgottesdienstes.
Machen Sie sich am besten selbst Gedanken, welche biblischen Texte Sie zur Lesung und zum Evangelium wünschen. Auch selbst vorbereitete Fürbitten geben der Feier eine persönliche Note.
Bitte beachten Sie für die musikalische Gestaltung, dass Musik und Texte dem Liedgut der Kirche entstammen sollen und dass im Falle einer Eucharistiefeier die Liedauswahl der liturgischen Ordnung zu entsprechen hat. -
Filmen und Fotografieren ist im Hochzeitsgottesdienst erlaubt, hat aber so zu erfolgen, dass die Würde der Feier nicht beeinträchtigt wird. Klären Sie dies mit Ihren Filmern und Fotografen ab.
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Das Streuen von Reis oder ähnliche verunreinigende Aktionen sind absolut verboten.
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Das Opfergeld, das während des Gottesdienstes eingesammelt wird, ist für die Pfarrei. Nach altem Brauch werden am Schluss des Gottesdienstes die Ministranten mit einem Opferkörbchen an der Eingangstür der Kirche stehen. Dieses Geld ist für die Ministrantenkasse.
Wir freuen uns, Ihre Hochzeit mit Ihnen vorzubereiten und feiern zu dürfen.